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Entsorgung von Grüngut, Gartenabfällen und Hundehinterlassenschaften

Aus gegebenem Anlass wird darüber informiert, dass Grünschnitt und Gartenabfälle nicht neben oder in den Biogutcontainern entsorgt werden dürfen. Lediglich geringfügige Kleinstmengen wie Zimmerpflanzen (ohne Töpfe) sowie Schnittblumen können in den Biogutcontainern entsorgt werden. Rasenschnitt, Laub usw. dürfen ausschließlich zu den dafür vorgesehenen Grüngutannahmestellen verbracht werden.

Auch haben sich in letzter Zeit wieder Beschwerden wegen des Liegenlassens von Hundehinterlassenschaften gemehrt. Insbesondere für unsere Rollstuhlfahrer stellt dies eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung dar, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Selbstverständlich ist auch jeder Fußgänger, Kinderwagen-, Fahrrad- und Rollator-Nutzer verärgert über die unnötigen Verschmutzungen.

Im Sinne unserer Gemeinschaft bitten wir um dringende Beachtung!

 

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